Bundesrat geht gegen Motorlärm vor

Schärfere Verordnungen

Bundesrat geht gegen Motorlärm vor

16. Oktober 2024 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat passt per 2025 mehrere Bestimmungen an, um schärfer gegen Fahrzeuglärm vorzugehen. Unter anderen wird dabei die Verkehrsregelnverordnung in Sachen Lärmbelästigung aktualisiert. Sara Brantschen
 

Foto: Jaguar

Durch die Forderung, übermässige Lärmemissionen strenger zu sanktionieren, entstand die Motion «übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren». Gemäss dieser hat der Bundesrat Änderungen unter anderem in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) verfügt, die 2025 in Kraft treten. Es erfolgte eine Aktualisierung zu vermeidender Geräusche. Die Neuerung verbietet ausdrücklich, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Dies künftig ganz generell, einschränkende Bedingungen wie «nachts» oder «in Wohn- und Erholungsgebieten» entfallen.
 
Zusätzlich werden Sanktionen, welche bereits in Kraft sind, verschärft. Der Bundesrat passt Ordnungsbussen an, beispielsweise 80 statt 60 Franken für unnötiges Laufenlassen des Motors. Weitere Lärmvergehen werden weiterhin verzeigt und können künftig härter bestraft werden.
 
Lärmblitzer dauern noch
Zusätzlich startete der Bund mit dem Kanton Genf ein Pilotprojekt, um laute Fahrzeuge zu identifizieren – mittels sogenannter Lärmblitzer, die auch in anderen Kantonen Testläufe absolvieren. Das Projekt sei ein Erfolg gewesen, heisst es. Jedoch ist die Einführung rechtlich eine Herausforderung, da die erlaubten Lärmgrenzwerte sich nach Fahrzeugalter und Fahrzeugkategorie unterscheiden. Auch das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug, welche notwendig wäre, um eine allfällige Überschreitung zu erkennen, stellt ein Problem dar. Auch müssten erst Grenzwerte für den erlaubten Geräuschpegel bei Vorbeifahrten geschaffen werden. Daher dienen Lärmblitzer vorerst nicht Bussen, sondern nur dazu, die Machbarkeit zu überprüfen.
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