Echte Agenturverträge
Wettbewerbskommission ist nicht zufrieden
1. Oktober 2024 agvs-upsa.ch – Die Wettbewerbskommission schlägt in einer Vorabklärung weitere Nachbesserungen zu den echten Agenturverträgen vor. Damit verzögert sich wohl auch bei den meisten Herstellern die Einführung um einige Zeit. Mirco Baumann
Die Einführung des neuen Agenturmodells verzögert sich aufgrund der Vorabklärung der Wettbewerbskommission (WEKO) weiter. Foto: Shutterstock
Auf über 40 Seiten beschäftigt sich die Wettbewerbskommission (WEKO) mit einer Vorabklärung zu den «echten Agenturverträgen» in der Schweiz. Welcher Hersteller im Bericht gemeint ist, ist nicht ersichtlich. Anscheinend soll es sich aber um BMW und dessen Konzernmarke MINI handeln. Warum es überhaupt zu diesem Bericht kommt, erklärt Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik vom AGVS: «Auf Druck der Branche hin konnte die betroffene Marke dazu bewegt werden, einen Entwurf des Agenturvertrags auf dessen Vereinbarkeit mit der Kartellrechtsgesetzgebung, der WEKO zur Prüfung vorzulegen.» Ausgangslage für die Vorabklärungen, so steht es auf der Titelseite des Berichts, war die Prüfung von allenfalls unzulässigen Wettbewerbsabreden und unzulässiger Verhaltensweisen.
Anpassungen sind nötig
Die WEKO stellte fest, dass ohne Anpassungen die Chance besteht, dass der geprüfte Vertrag die Voraussetzungen der echten Agentur nicht erfülle. Der Bericht zeigt Massnahmen auf, welche in Zukunft zu beachten sind. Zudem sind sämtliche relevanten Vertragsbestandteile so zu standardisieren, dass die Anpassungen einheitlich und verbindlich angewendet werden. Im Konkreten geht es um folgende Punkte:
Die Ergebnisse dieser Vorabklärung der WEKO werden die Einführung des Agenturmodels wohl nochmals weiter verzögern. So haben einige Marken entschieden, die Einführung voraussichtlich gar bis in die Jahre 2028/2029 zu verschieben. Auf die bestehenden Herausforderungen hingewiesen hat seit längerer Zeit auch der AGVS. So meint Andri Zisler, Delegierter des Zentralvorstandes, interimistischer Vorsitzender der AGVS-Geschäftsleitung und ehemaliger BMW-Händler: «Auf unsere KFZ-Bekanntmachung bzw. die Anfangs 2024 inkraftgetretene KFZ-Verordnung dürfen wir stolz sein. Diese wurde dank grossem Engagement des AGVS und seinen Partnerverbänden mehrfach verlängert und nun in eine für Gerichte verbindliche Verordnung überführt. Unser Einsatz diesbezüglich sowie die Vorabklärung der WEKO stossen auch auf europäischer Ebene auf grosses Interesse. Die vielen, offenen Fragen im Hinblick auf die Agentur und insbesondere die Umsetzung des neuen Vertriebsmodelles bleiben aber grösstenteils weiterhin bestehen – da haben wir alle noch viel Arbeit vor uns.»
Eine weitere wichtige Erkenntnis fast Tahir Pardhan abschliessend wie folgt zusammen: «Die Wettbewerbskommission zeigt mit ihrer Voruntersuchung und den Vorschlägen auf, dass Anpassungen der echten Agenturverträgen nötig sind, damit es zu keinen unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen kommt. Dies wiederum zeigt auf, dass die Garagenbetriebe den Vorgaben der Hersteller also nicht schutzlos ausgeliefert sind.»
Link zum Bericht
Die Einführung des neuen Agenturmodells verzögert sich aufgrund der Vorabklärung der Wettbewerbskommission (WEKO) weiter. Foto: Shutterstock
Auf über 40 Seiten beschäftigt sich die Wettbewerbskommission (WEKO) mit einer Vorabklärung zu den «echten Agenturverträgen» in der Schweiz. Welcher Hersteller im Bericht gemeint ist, ist nicht ersichtlich. Anscheinend soll es sich aber um BMW und dessen Konzernmarke MINI handeln. Warum es überhaupt zu diesem Bericht kommt, erklärt Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik vom AGVS: «Auf Druck der Branche hin konnte die betroffene Marke dazu bewegt werden, einen Entwurf des Agenturvertrags auf dessen Vereinbarkeit mit der Kartellrechtsgesetzgebung, der WEKO zur Prüfung vorzulegen.» Ausgangslage für die Vorabklärungen, so steht es auf der Titelseite des Berichts, war die Prüfung von allenfalls unzulässigen Wettbewerbsabreden und unzulässiger Verhaltensweisen.
Anpassungen sind nötig
Die WEKO stellte fest, dass ohne Anpassungen die Chance besteht, dass der geprüfte Vertrag die Voraussetzungen der echten Agentur nicht erfülle. Der Bericht zeigt Massnahmen auf, welche in Zukunft zu beachten sind. Zudem sind sämtliche relevanten Vertragsbestandteile so zu standardisieren, dass die Anpassungen einheitlich und verbindlich angewendet werden. Im Konkreten geht es um folgende Punkte:
- Die provisionierten Leistungen zugunsten des Agenten müssen klarer definiert sein, Pauschalformulierungen reichen nicht aus. Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit soll eine möglichst vollständige und leichtverständliche Liste der durch die Provision abgegoltenen wesentlichen vertrags- und marktspezifischen Kosten zugestellt werden.
- Für verschiedene Ausgabeposten, wie zum Beispiel für Ersatzfahrzeuge oder Lagerhaltungskosten, sollten Höchstgrenzen festgelegt werden.
- Alle getätigten Investitionen, die vor der Einführung des neuen Vertragsmodells entstanden sind und noch nicht abgeschrieben wurden, sollen vollständig berücksichtigt werden.
- Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, soll nach den ersten sechs Monaten eines Kalenderjahres eine vorläufige Abrechnung erstellt werden. Sollte sich herausstellen, dass die Provision die wichtigsten Kosten nicht deckt, könnten zusätzliche Zahlungen geleistet werden.
Die Ergebnisse dieser Vorabklärung der WEKO werden die Einführung des Agenturmodels wohl nochmals weiter verzögern. So haben einige Marken entschieden, die Einführung voraussichtlich gar bis in die Jahre 2028/2029 zu verschieben. Auf die bestehenden Herausforderungen hingewiesen hat seit längerer Zeit auch der AGVS. So meint Andri Zisler, Delegierter des Zentralvorstandes, interimistischer Vorsitzender der AGVS-Geschäftsleitung und ehemaliger BMW-Händler: «Auf unsere KFZ-Bekanntmachung bzw. die Anfangs 2024 inkraftgetretene KFZ-Verordnung dürfen wir stolz sein. Diese wurde dank grossem Engagement des AGVS und seinen Partnerverbänden mehrfach verlängert und nun in eine für Gerichte verbindliche Verordnung überführt. Unser Einsatz diesbezüglich sowie die Vorabklärung der WEKO stossen auch auf europäischer Ebene auf grosses Interesse. Die vielen, offenen Fragen im Hinblick auf die Agentur und insbesondere die Umsetzung des neuen Vertriebsmodelles bleiben aber grösstenteils weiterhin bestehen – da haben wir alle noch viel Arbeit vor uns.»
Eine weitere wichtige Erkenntnis fast Tahir Pardhan abschliessend wie folgt zusammen: «Die Wettbewerbskommission zeigt mit ihrer Voruntersuchung und den Vorschlägen auf, dass Anpassungen der echten Agenturverträgen nötig sind, damit es zu keinen unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen kommt. Dies wiederum zeigt auf, dass die Garagenbetriebe den Vorgaben der Hersteller also nicht schutzlos ausgeliefert sind.»
Link zum Bericht
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