Motion Gugger
Auch im Ständerat angenommen: Wie geht’s weiter?
25. März 2025 agvs-upsa.ch – Nach der grossen Kammer hat nun auch die kleine Kammer des Parlaments vergangene Woche die Motion Gugger zur Regulierung des Agenturmodells im Schweizer Autogewerbe angenommen. Damit ist der Bundesrat nun beauftragt, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, um die Anliegen der Motion umzusetzen. Während die Entscheidung als Erfolg fürs Gewerbe gewertet wird, gibt es auch kritische Stimmen. Welche Chancen und Risiken die neue Regelung mit sich bringt und wie es nun weitergeht, erfahren Sie hier. Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik

EVP-Nationalrat Nik Gugger. Foto: AGVS-Medien
Vergangene Woche hat der Ständerat die Motion «Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im Kfz-Markt» von Nationalrat Nik Gugger gutgeheissen. Nach der bereits erfolgten Annahme im Nationalrat in der Frühjahrsession 2024, ist der Bundesrat nun beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Regulierung des Agenturmodells
Die Motion Gugger sieht vor, dass sämtliche Ausgestaltungen von Agenturverträgen dem Schweizer Kartellrecht unterstellt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Hersteller ihre bestehenden Händlerverträge einfach kündigen und die Garagistinnen und Garagisten in ein reines Vermittlermodell ohne unternehmerische Eigenständigkeit drängen. Gleichzeitig erlaubt die Motion einen Wechsel zum Agenturmodell nur, wenn dieses nachweislich «signifikant effizienter» ist als das traditionelle Händlervertriebssystem.
Durch diese neuen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass ein Agenturmodell nur dann eingeführt werden kann, wenn es tatsächlich wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten bringt – und nicht nur den Interessen der Hersteller dient. Die jüngsten Vorabklärungen der Wettbewerbskommission (Weko) zu einem ihr vorgelegten Vertragsentwurf haben aber gezeigt, dass auch mit dem bestehenden Kartellrecht Anpassungen an ungerecht ausgestalteten Agenturverträgen durchgesetzt werden können. Das heisst, dass bestehende kartellrechtliche Instrumente bereits heute Schutz vor den berechtigten Bedenken von Garagistinnen und Garagisten bieten können.
Chancen und Risiken
Der Entscheid des Parlaments wird von vielen Garagenbetreibenden als Erfolg gewertet. Die Unterstellung unter das Kartellrecht soll sicherstellen, dass Hersteller ihre Vertriebsstrategie nicht einseitig auf Kosten der Händler umstellen können. Dies soll Garagisten davon schützen, dass sie durch ein neues Vertriebsmodell nicht von ihren bisherigen Margen und Verhandlungsspielräume beraubt werden.
Andrea Graber Cardinaux, Weko-Vizedirektorin, sprach letztes Jahr am 43. Atelier de la Concurrence vor Garagistinnen und Garagisten über die Entwicklung bei den Agenturverträgen.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zur Motion. Die neue Regelung könnte dazu führen, dass Hersteller ganz auf die Einführung echter Agentursysteme verzichten, da sie unter kartellrechtlicher Kontrolle keine Preisvorgaben mehr machen könnten, was einige Hersteller mit der Einführung des Agenturmodells beabsichtigt haben. Dies könnte zur Folge haben, dass bestimmte Hersteller stattdessen auf ein reines Direktvertriebsmodell umsteigen oder sich – insbesondere bei geringen Verkaufszahlen – ganz aus dem Schweizer Markt zurückziehen.
Weiter erntet die Motion Kritik bei der Bewertung der vorgegebenen Effizienzsteigerung. Während die Motion festlegt, dass ein neues Agenturmodell nur bei signifikant höherer Effizienz eingeführt werden darf, wird dabei die veränderte Risikoverteilung nicht berücksichtigt. In einem echten Agenturmodell trägt der Importeur sämtliche finanziellen Risiken, während der Agent (Garagist) keine Lagerhaltung und Vorfinanzierung mehr übernehmen muss. Für viele Garagen könnte ein echtes Agenturmodell somit eine Chance sein, ihre Liquidität zu verbessern. Die Motion stellt für die Beurteilung der Effizienz jedoch allein auf die Marge des Agenten ab, welche kaum höher ausfallen dürfte, wenn der Importeur die finanziellen Risiken übernimmt. Die Motion berücksichtigt die verschiedenen relevanten Aspekte, wie die veränderte Risikoverteilung, jedoch nicht ausreichend und könnte damit faktisch die Einführung von Agenturmodellen verhindern, was jene Garagisten benachteiligen könnte, welche mit einer echten Agentur Potenzial im Vertrieb gehabt hätten.
Ein Ausblick
Mit der Zustimmung des Ständerats liegt der Ball jetzt beim Bundesrat. Dieser muss nun die gesetzlichen Anpassungen erarbeiten. Der AGVS wird den Prozess weiterhin aktiv begleiten und sich für eine Lösung einsetzen, die den Schutz der Garagisten gewährleistet, aber gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle und faire Vertriebsmodelle nicht komplett blockiert. Der AGVS bleibt dran – für eine starke, unabhängige und wettbewerbsfähige Schweizer Garagenbranche.

EVP-Nationalrat Nik Gugger. Foto: AGVS-Medien
Vergangene Woche hat der Ständerat die Motion «Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im Kfz-Markt» von Nationalrat Nik Gugger gutgeheissen. Nach der bereits erfolgten Annahme im Nationalrat in der Frühjahrsession 2024, ist der Bundesrat nun beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Regulierung des Agenturmodells
Die Motion Gugger sieht vor, dass sämtliche Ausgestaltungen von Agenturverträgen dem Schweizer Kartellrecht unterstellt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Hersteller ihre bestehenden Händlerverträge einfach kündigen und die Garagistinnen und Garagisten in ein reines Vermittlermodell ohne unternehmerische Eigenständigkeit drängen. Gleichzeitig erlaubt die Motion einen Wechsel zum Agenturmodell nur, wenn dieses nachweislich «signifikant effizienter» ist als das traditionelle Händlervertriebssystem.
Durch diese neuen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass ein Agenturmodell nur dann eingeführt werden kann, wenn es tatsächlich wirtschaftliche Vorteile für alle Beteiligten bringt – und nicht nur den Interessen der Hersteller dient. Die jüngsten Vorabklärungen der Wettbewerbskommission (Weko) zu einem ihr vorgelegten Vertragsentwurf haben aber gezeigt, dass auch mit dem bestehenden Kartellrecht Anpassungen an ungerecht ausgestalteten Agenturverträgen durchgesetzt werden können. Das heisst, dass bestehende kartellrechtliche Instrumente bereits heute Schutz vor den berechtigten Bedenken von Garagistinnen und Garagisten bieten können.
Chancen und Risiken
Der Entscheid des Parlaments wird von vielen Garagenbetreibenden als Erfolg gewertet. Die Unterstellung unter das Kartellrecht soll sicherstellen, dass Hersteller ihre Vertriebsstrategie nicht einseitig auf Kosten der Händler umstellen können. Dies soll Garagisten davon schützen, dass sie durch ein neues Vertriebsmodell nicht von ihren bisherigen Margen und Verhandlungsspielräume beraubt werden.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zur Motion. Die neue Regelung könnte dazu führen, dass Hersteller ganz auf die Einführung echter Agentursysteme verzichten, da sie unter kartellrechtlicher Kontrolle keine Preisvorgaben mehr machen könnten, was einige Hersteller mit der Einführung des Agenturmodells beabsichtigt haben. Dies könnte zur Folge haben, dass bestimmte Hersteller stattdessen auf ein reines Direktvertriebsmodell umsteigen oder sich – insbesondere bei geringen Verkaufszahlen – ganz aus dem Schweizer Markt zurückziehen.
Weiter erntet die Motion Kritik bei der Bewertung der vorgegebenen Effizienzsteigerung. Während die Motion festlegt, dass ein neues Agenturmodell nur bei signifikant höherer Effizienz eingeführt werden darf, wird dabei die veränderte Risikoverteilung nicht berücksichtigt. In einem echten Agenturmodell trägt der Importeur sämtliche finanziellen Risiken, während der Agent (Garagist) keine Lagerhaltung und Vorfinanzierung mehr übernehmen muss. Für viele Garagen könnte ein echtes Agenturmodell somit eine Chance sein, ihre Liquidität zu verbessern. Die Motion stellt für die Beurteilung der Effizienz jedoch allein auf die Marge des Agenten ab, welche kaum höher ausfallen dürfte, wenn der Importeur die finanziellen Risiken übernimmt. Die Motion berücksichtigt die verschiedenen relevanten Aspekte, wie die veränderte Risikoverteilung, jedoch nicht ausreichend und könnte damit faktisch die Einführung von Agenturmodellen verhindern, was jene Garagisten benachteiligen könnte, welche mit einer echten Agentur Potenzial im Vertrieb gehabt hätten.
Ein Ausblick
Mit der Zustimmung des Ständerats liegt der Ball jetzt beim Bundesrat. Dieser muss nun die gesetzlichen Anpassungen erarbeiten. Der AGVS wird den Prozess weiterhin aktiv begleiten und sich für eine Lösung einsetzen, die den Schutz der Garagisten gewährleistet, aber gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle und faire Vertriebsmodelle nicht komplett blockiert. Der AGVS bleibt dran – für eine starke, unabhängige und wettbewerbsfähige Schweizer Garagenbranche.
Kommentar hinzufügen
Kommentare